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BVerwG, 09.03.1999 - 4 CN 3.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1997 - 7a D 90/95
- BVerwG, 09.06.1998 - 4 BN 8.98
- BVerwG, 09.03.1999 - 4 CN 3.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97
Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 4 CN 3.98
Auf die Beschwerde der Antragsteller hat der Senat die Revision zugelassen, weil das Normenkontrollgericht die Frage, ob § 47 Abs. 2 VwGO in der Fassung des 6. VwGOÄndG auch auf Normenkontrollanträge anwendbar ist, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift anhängig geworden sind, abweichend von dem Urteil des Senats vom 12. März 1998 - BVerwG 4 CN 12.97 - (BVerwGE 106, 237 - DVBl 1998, 775 ) beantwortet hat.Der erkennende Senat hat dies in seinem Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 CN 12.97 - (BVerwGE 106, 237 = DVBl 1998, 775 ) im einzelnen begründet.
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 4 CN 3.98
Nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO a.F. gegeben, wenn der Antragsteller durch den angegriffenen Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung in einem Interesse negativ betroffen wird, das im Rahmen der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen war (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 [99 ff.]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1990 - 10a NE 48/88
Einleitung eines Normenkontrollverfahrens; Nachteil ; Abwägung; Belange des …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 4 CN 3.98
Diese Grundsätze gelten auch für ein gegen die Aufhebung eines Bebauungsplans gerichtetes Normenkontrollverfahren, weil der Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 4 BauGB nach denselben Regeln, die für seine Aufstellung gelten, aufzuheben ist (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Januar 1990 - 10a NE 48/88 - BRS 50 Nr. 46).